Küstenmeer
Als Küstenmeer wird nach Seerechtsübereinkommen (SRÜ) ein an die Landfläche eines Küstenstaates angrenzender Meeresstreifen bezeichnet, in dem der Küstenstaat volle Souveränität ausübt (Hoheitsgewässer, Territorialgewässer). Es gilt auch Seevölkerrecht.